Voraussetzungen für den direkten Zugang
zu deutschen Universitäten |
Ein direkter Zugang zu deutschen Universitäten erfordert
folgende drei Voraussetzungen für Studienbewerber*innen aus Japan.
Abschluss der insgesamt 12-jährigen Schulbildung
9 Jahre Pflichtschulbildung plus 3 Jahre Sekundarschulbildung
Hochschulzugangsqualifikation in Japan
Voraussetzung für die Hochschulzugangsberechtigung an japanischen Universitäten ist landesweit entweder der Abschluss einer dreijährigen Sekundarschule (engl. highschool/jap. Koto-gakko) oder ein staatliches Examen für die Hochschulzugangsqualifikation(siehe unten), das frühestens mit 16 Jahren gemacht werden darf, aber erst ab dem 1. April des 18. Lebensjahres eines Bewerbers bzw. einer Bewerberin gültig ist.
Beide Abschlüsse müssen als Sekundarschulabschluss aus Japan gewertet werden. Damit ist zugleich der schulische Teil der Voraussetzungen für den Zugang zu japanischen Universitäten erfüllt.
Danach müssen die Studienbewerber*innen in der Regel den "Common Test for University Admissions" / (bis 2020 "National Center Test for University Admissions" genannt) oder eine Aufnahmeprüfung an einer bestimmten Universität bestehen.
Das staatliche Examen für die Hochschulzugangsqualifikation
Das staatliche Examen für die Hochschulzugangsqualifikation
Certificate for Students Achieving the Proficiency Level of Upper Secondary School Graduates
(jap. "Kounin", bis 2004 "Daiken" genannt/ engl. "Certificate for Students Achieving the Proficiency Level of Upper Secondary School Graduates", bis 2004 "University Entrance Qualification Examination" genannt) ist für Studienbewerber*innen, die aus irgendeinem Grund keinen Sekundarschulabschluss haben. Jedes Jahr legen ca. 30.000 bis 50.000 Personen das Examen ab und 30 bis 40% davon bestehen.
Die bestandene Prüfung wird vom Bildungsministerium mit dem Sekundarschulabschluss gleichgesetzt. Wer diese Prüfung bestanden hat, darf ebenso wie Sekundarschulabsolventen die Aufnahmeprüfung an den gewünschten staatlichen, städtischen oder privaten Hochschulen ablegen.
Aus diesem Grund ist es dringend zu empfehlen, dass die Zulassungsstellen der deutschen Universitäten betreffende Studienbewerber*innen aus Japan positiv behandeln, und gegebenenfalls bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), die das japanische staatliche Examen positiv einschätzt, um eine Bewertung bitten.
Im Falle der Ablehnung wegen des fehlenden Sekundarabschlusszeugnisses schlage ich den betreffenden Studienbewerber*innen vor, dass sie die betreffende Zulassungsstelle um eine ausführliche Erläuterung bitten und auf das staatliche Examen für die Hochschulzugangsqualifikation hinweisen bitten sollten, bzw. die Hochschule darum bitten, die ZAB einzuschalten.
Ich würde mich freuen, wenn jede Zulassungsstelle solch einen Studienbewerber/ eine Studienbewerberin aus Japan berücksichtigen würde.
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Nachweis des bestandenen "Common Test for University Admissions" (bis 2020 "National Center Test for University Admissions" genannt)
oder Nachweis eines erfolgreichen 1-jährigen Studiums an einer anerkannten staatlichen oder privaten Universität
oder Nachweis eines abgeschlossenen Kurzstudiums (in dem angestrebten Studienfach)
an einer Hochschuleinrichtung ohne Universitätsrang (jap. Tanki Daigaku/engl. Junior College)
"Common Test for University Admissions"
Der "Common Test for University Admissions" und die Alternative
"Common Test for University Admissions" (bis 2020 "National Center Test for University Admissions" genannt) ist eine in Japan landesweit durchgeführte einheitliche Prüfung, bei der die Grundkenntnisse der Studienbewerber*innen für den Zugang zum Studium bewertet werden.
Alle Studienbewerber*innen für eine staatliche, kommunale oder städtische Hochschule müssen diese Prüfung ablegen und auch viele private Universitäten führten den "Common Test for University Admissions" ein.
Der Test umfasst die Prüfungsgebiete Muttersprache, Geographie/Geschichte, Bürgerkunde, Mathematik, Naturkunde und Fremdsprachen. Außerdem führen viele Universitäten zusätzlich eigene Aufnahmeprüfungen durch.
Seit Juni 2003 steht in den Bewertungsvorschlägen der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) für Japan, dass für einen direkten Zugang zu deutschen Hochschulen der Nachweis des Bestehens des "National Center Test for University Admissions" erforderlich ist.
Der "National Center Test for University Admissions" wurde im Jahr 2021 vom "Common Test for University Admissions" landesweit abgelöst. Deshalb muss der "Common Test" auch von den deutschen Hochschulen als "National Center Test for University Admissions" ganz gleich gewertet und anerkannt werden.
Im Jahr 2021 haben zwar ca. 88% der 8-semestrigen privaten Universitäten den "Common Test for University Admissions" durchgeführt, aber Studienbewerber*innen an einer Privathochschule brauchen den Test nicht abzulegen. Viele private Hochschulen (ca.12% der privaten Universitäten) haben sogar diese Prüfung nicht eingeführt; und auch viele private Hochschulen, die den Common Test durchführen, bieten die Prüfung nur als eine Auswahlmöglichkeit an, d.h. ein/e Studienbewerber*in kann statt des "Common Test for University Admissions" auch eine spezielle Aufnahmeprüfung der jeweiligen Hochschule wählen.
Demzufolge gibt es eine Menge Studienbewerber*innen der privaten Universitäten, die den Common Test nicht gewählt haben, sondern die Aufnahmeprüfung der Universitäten abgelegt haben. Die Student*innen, die die Aufnahmeprüfung der jeweiligen Universitäten abgelegt haben, können daher keinen Nachweis des CommonTests vorlegen.
Wenn die deutschen Hochschulen bundesweit an diese Bewertungsvorschläge gebunden sind, können sich solche Studierende nicht mehr für ein direktes Studium in Deutschland bewerben.
Ein zusätzlicher Hinweis zu den Bewertungsvorschlägen
Aufgrund meiner obigen Angaben hat die ZAB im Januar 2005 in der Datenbank "ANABIN" explizit den Hinweis aufgenommen, dass für japanische Studienbewerber der direkte Hochschulzugang für alle Fächer außer durch Nachweis des "Center Tests" auch nach Absolvierung von nur einem erfolgreichen Studienjahr an einer japanischen Universität möglich ist.
Dieser Hinweis wurde auch bei der Informationsveranstaltung der ZAB im Februar 2005 bekannt gemacht.
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Aufnahmeverfahren japanischer Universitäten
Das Bestehen der Aufnahmeprüfung ist nur eine Möglichkeit, von einer Hochschule aufgenommen zu werden. Die meisten japanischen Universitäten nehmen auch Studienbewerber*innen auf Grund von Empfehlungen bestimmter Sekundarschulen auf.
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Zweijähriger Studiengang
Zweijährige Kurzstudiengänge bieten nur Hochschuleinrichtungen ohne Universitätsrang (jap. Tanki Daigaku/engl. Junior College) an. An den japanischen vierjährigen Universitäten gibt es keinen zweijährigen Kurzstudiengang.
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Gute Deutschkenntnisse
Mit welcher Bescheinigung gute Deutschkenntnisse anerkannt werden, ist von Universität zu Universität verschieden. In folgender Tabelle werden die für einen Nachweis der Sprachkenntnisse möglichen Bescheinigungen aufgelistet.
TABELLE Für einen Nachweis der Sprachkenntnisse mögliche Bescheinigungen
Studienzeugnisse |
Wenn man Studienzeugnisse über 600 Std. Deutschunterricht mit vielen "sehr gut" oder "gut" nachweisen kann, wird das meistens als B1 anerkannt. |
Nachweis eines
Sprachkurses |
Das Zertifikat eines abgeschlossenen Deutschkurses an einer Sprachschule oder eines Sommerkurses einer Universität mit einem bestimmten Niveau und einer bestimmten Anzahl von Unterrichtsstunden wird meistens anerkannt. |
Sprachzeugnis des
Goethe-Instituts |
Ein Sprachzeugnis des Goethe-Instituts wird bundesweit von allen deutschen Hochschulen anerkannt. Aber ein B1-Zeugnis erreicht an den meisten Universitäten weder das Zulassungsniveau noch das DSH-Vorbereitungskursniveau. |
Sprachzeugnis
eines Germanisten
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Wenn eine Germanistin/ein Germanist einer Universität in einem Brief die Sprachkenntnisse der Bewerber*innen, die Germanistik studieren, bestätigt, wird dieser Brief oft als offizielles Sprachzeugnis anerkannt. |
TestDaF |
Das Ergebnis des TestDaFs mit den Noten TDN3 bis TDN5 wird von allen deutschen Hochschulen anerkannt. TDN5 in allen 4 Fertigkeiten bedeutet an allen deutschen Hochschulen automatisch die Befreiung von der DSH.
Ausserdem schreiben die meisten deutschen Hochschulen auch bei einem Ergebnis von TestDaF 4x4 ein. Viele Universitäten oder Fakultäten haben jedoch eigene Kriterien, welche Deutschvoraussetzungen ausreichend sind. |
Studienabschluss
Germanistik an einer
Heimathochschule
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An vielen deutschen Universitäten oder Fakultäten werden Absolventen der Germanistik einer japanischen Hochschule von der DSH befreit. |
Diplom Deutsch in
Japan (Dokken)
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An mehreren deutschen Universitäten wird das Sprachzeugnis "Diplom Deutsch in Japan" anerkannt. Genaueres siehe unten stehenden Kommentar. |
Diplom Deutsch in Japan (Dokken)
"Diplom Deutsch in Japan" (jap. Dokken) ist die einzige offizielle Sprachprüfung für Deutsch in Japan. Sie wird von der "Gesellschaft zur Förderung der Germanistik in Japan" (gegründet 1960) organisiert und seit 1992 jährlich durchgeführt.
Jedes Jahr legen durchschnittlich mehr als 5.000 Deutschlernende diese Prüfung ab.
Das "Diplom Deutsch in Japan" ist jedoch in Deutschland fast unbekannt. Als ich bei meinen Besuchen an deutschen Universitäten ein Muster der Bescheinigung und das dazugehörende Merkblatt zeigte, schätzten mehrere Zuständige die Prüfung sehr positiv ein, die Oberstufenprüfung (2-Kyu) zum Beispiel als dem Mittelstufenniveau (B1) entsprechend.
Es ist sehr zu empfehlen, dass die Sprachzeugnisse dieser Prüfung an den deutschen Universitäten anerkannt werden.
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"Studium in Deutschland" Übersicht
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